Verhalten im Gebirge
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Reisen in alpinem Gelände stattfinden. Somit sind die Reiseteilnehmer zeitweise typischen alpinen Gefahren (extreme Kälte, Sonneneinstrahlung, usw.) ausgesetzt. Jeder Reiseteilnehmer ist für sein, den alpinen Bedingungen angemessenes, Verhalten grundsätzlich selbst verantwortlich. Wir emp- fehlen unseren Teilnehmern daher dringend die Hinweise unserer Übungsleiter oder des Pistenpersonals zu befolgen.
Für eventuell doch eintretende Schäden an Gesundheit oder Material hat sich jeder Teilnehmer selbst ausreichend zu versichern. Zu empfehlen wäre hier eine Ski- und Unfallversicherung beim Deutschen Skiverband (DSV) abzuschließen, der auch güns- tige Familienpakete anbietet.
Kursteilnehmer haben beim jeweiligen Übungsleiter bei Kursbeginn im Skigebiet eine Meldepflicht.
Die Übungsleiter der Naturfreunde Stockach übernehmen für Kinder und Jugendli- che nur zu den ausgewiesenen Kurszeiten (außer der Mittagspause) gegenüber den Kursteilnehmern eine Aufsichtspflicht.
Beim Packen ist darauf zu achten, dass der Platz im Bus beschränkt ist!
Haftung
Die Naturfreunde Schneeschule Stockach kann keine Haftung für ausgefallene oder eingeschränkte Skifahrten aufgrund von Schneemangel, Sturm, ausgefallener Liftanla- gen usw. übernehmen.
Nicht in Anspruch genommene Kurstage – auch bei Verlegung eines Kurstages – ver- fallen.
Die Naturfreunde Schneeschule Stockach übernimmt bei allen Fahrten und Skikursen vom ersten Buseinstieg bis zum letzten Busausstieg keine Haftung für Ausrüstungsge- genstände, Skibekleidung usw.
Für Begleitpersonen oder Mitfahrer erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, die Naturfreunde Schneeschule Stockach übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Verlust von Gegenständen.
Für Kursteilnehmer, seien es Mit- oder Selbstfahrer, die auf Eigenverantwortung den Skikurs im jeweiligen Skigebiet fernbleiben, sowie Mitfahrer die nicht an den Kur- sen teilnehmen, sind die Naturfreunde
Stockach von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Jugendlichen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten erlaubt, vom Skikurs fernzubleiben.